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Inspektion von Gabelzinken
Gabelzinken sind Sicherheitsteile. Mit Ihnen werden täglich Waren von erheblichem Wert transportiert. Der Inspektion von Gabelzinken gebührt daher höchste Aufmerksamkeit.
Merke: Die Verwendung von betriebssicheren und einwandfreien Gabelzinken ist nicht nur Pflicht, es ist auch eine wertvolle Chance: Wer sicher arbeitet, arbeitet auch kostengünstiger! Denn Sicherheit bedeutet nicht nur Störungsfreiheit, sondern auch Verfügbarkeit.
FAQ rund um die Gabelzinken-Inspektion
- ISO 5057: Diese internationale Norm regelt wesentliche Aspekte der Inspektion und Reparatur von Gabelzinken und besitzt auch in Deutschland Gültigkeit
- Arbeitsschutzgesetz § 16 Absatz 1
- DGUV V 68
- Mindestens alle 12 Monate (ISO 5057)
- Mindestens alle 1.500 Betriebsstunden des Staplers
- Je nach Einsatzfall (z.B. Mehrschichtbetrieb / rauer Einsatz) sind entsprechend häufigere Prüfungen vorzusehen
- Regelmäßige Sichtkontrollen (empfohlen zu Arbeits- / Schichtbeginn)
Die Inspektion darf ausschließlich durch Sachkundige durchgeführt werden. Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung entsprechende Kenntnisse auf dem Gebiet der Flurförderzeuge aufweist (festgelegt in den Unfallverhütungsvorschriften DGUV V 68).
Reparaturen dürfen ausschließlich durch den Hersteller oder entsprechend autorisierte Fachleute (ISO 5057) durchgeführt werden, da jede eigene Bearbeitung / Veränderung an einer Gabelzinke zu irreparablen Schäden oder sogar einem Sicherheitsrisiko führen kann.
Lediglich kleinere Reparaturen (z. B. Austausch einer Arretierung) können selbst durchgeführt werden.
Was muss geprüft werden?
Anhand der nachfolgenden Schritte beurteilen Sie schnell und sicher den Zustand Ihrer Gabelzinken!
Nähere Informationen zu den einzelnen Punkten, Werkzeugen und Richtwerten finden Sie in der technischen Information.
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