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VETTER Gabelzinken-Inspektion VETTER Inspektion Gabelzinken

Inspektion von Gabelzinken

Gabelzinken sind Sicherheitsteile. Mit Ihnen werden täglich Waren von erheblichem Wert transportiert. Der Inspektion von Gabelzinken gebührt daher höchste Aufmerksamkeit.

Merke: Die Verwendung von betriebssicheren und einwandfreien Gabelzinken ist nicht nur Pflicht, es ist auch eine wertvolle Chance: Wer sicher arbeitet, arbeitet auch kostengünstiger! Denn Sicherheit bedeutet nicht nur Störungsfreiheit, sondern auch Verfügbarkeit.

FAQ rund um die Gabelzinken-Inspektion

  • ISO 5057: Diese internationale Norm regelt wesentliche Aspekte der Inspektion und Reparatur von Gabelzinken und besitzt auch in Deutschland Gültigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz § 16 Absatz 1
  • DGUV V 68
  • Mindestens alle 12 Monate (ISO 5057)
  • Mindestens alle 1.500 Betriebsstunden des Staplers
  • Je nach Einsatzfall (z.B. Mehrschichtbetrieb / rauer Einsatz) sind entsprechend häufigere Prüfungen vorzusehen
  • Regelmäßige Sichtkontrollen (empfohlen zu Arbeits- / Schichtbeginn)

Die Inspektion darf ausschließlich durch Sachkundige durchgeführt werden. Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung entsprechende Kenntnisse auf dem Gebiet der Flurförderzeuge aufweist (festgelegt in den Unfallverhütungsvorschriften DGUV V 68).

Reparaturen dürfen ausschließlich durch den Hersteller oder entsprechend autorisierte Fachleute (ISO 5057) durchgeführt werden, da jede eigene Bearbeitung / Veränderung an einer Gabelzinke zu irreparablen Schäden oder sogar einem Sicherheitsrisiko führen kann.

Lediglich kleinere Reparaturen (z. B. Austausch einer Arretierung) können selbst durchgeführt werden.

Was muss geprüft werden?

Anhand der nachfolgenden Schritte beurteilen Sie schnell und sicher den Zustand Ihrer Gabelzinken!

Nähere Informationen zu den einzelnen Punkten, Werkzeugen und Richtwerten finden Sie in der technischen Information. 

1. Stempelung

Für eine eindeutige Zuordnung der Gabelzinke bitte das Stempelfeld notieren. Sobald die Stempelung nicht mehr eindeutig lesbar ist, muss die Gabelzinke aus dem Verkehr genommen werden.

2. Verschleiß

Bei Überschreiten eines 10%-igen Verschleißes sind die Gabelzinken auszutauschen, da die Tragfähigkeit um ca. 20 % reduziert ist.

3. Oberflächen-Risse

Kritische Bereiche für Oberflächenrisse sind der Gabelinnenknick und die Schweißungen der Aufhängungen. Treten Risse auf, ist ein Austausch der Gabelzinken notwendig.

4. Höhenunterschied Gabelspitze

Die Höhendifferenz der Gabelzinken darf an der Spitze nicht mehr als 1,5 % der Blattlänge (L) betragen. Weitere Informationen zur Berechnung finden Sie im Inspektionsleitfaden.

5. Verbiegung des Blattes

Die Verbiegung des Blattes darf nicht zu stark sein. Berechnen Sie die Aufbiegung um zu entscheiden, ob die Gabelzinke in Ordnung ist oder gerichtet bzw. ausgetauscht werden muss. Weitere Informationen zur Berechnung finden Sie im Inspektionsleitfaden.

6. Winkligkeit

Gabelzinken werden i.d.R. mit einem Winkel von 90° ausgeliefert. Durch Überlastung können sich jedoch dauerhafte Verformungen ergeben. Je nach Umfang der Verformung ergibt sich die Weiterverwendung, das Richten oder der Austausch der Gabelzinke. Weitere Informationen zur Messung finden Sie im Inspektionsleitfaden.

7. Arretierungen

Die Arretierungen verhindern das ungewollte Verrutschen auf dem Gabelträger. Eine Nutzung mit beschädigten oder fehlenden Arretierungen ist nicht zulässig.

8. Beschädigung / Abnutzung Gabelspitze

Abgenutzte bzw. zu dünne Gabelspitzen stellen ein hohes Verletzungsrisiko dar oder beschädigen die Waren. Gabelzinken austauschen oder kürzen.

9. Aufbiegung Gabelhaken

Durch auftretende Seitenkräfte und längere Einsatzdauer können sich die Gabelhaken seitlich aufbiegen. Nur noch eingeschränkte Richtungsstabilität. Bei starken Aufbiegungen oder Abnutzung bitte Gabelhaken erneuern oder Gabelzinken austauschen.

Videos zur Gabelzinken-Inspektion